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   VG Göttingen, 14.07.2011 - 4 B 75/11   

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https://dejure.org/2011,36239
VG Göttingen, 14.07.2011 - 4 B 75/11 (https://dejure.org/2011,36239)
VG Göttingen, Entscheidung vom 14.07.2011 - 4 B 75/11 (https://dejure.org/2011,36239)
VG Göttingen, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 4 B 75/11 (https://dejure.org/2011,36239)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Schließung der Grundschule Reinhausen erneut bestätigt

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Schließung der Grundschule Reinhausen erneut bestätigt

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2011 - 2 MN 31/11

    Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag erfordert eine unmittelbare

    Auszug aus VG Göttingen, 14.07.2011 - 4 B 75/11
    Das Oberverwaltungsgericht hatte diese Entscheidung für rechtmäßig erachtet und sich auch schon zur Rechtmäßigkeit der Schulaufhebungsentscheidung geäußert (Beschluss vom 17.06.2011 -2 MN 31/11).
  • VG Göttingen, 14.07.2011 - 4 B 80/11

    Schließung der Grundschule Reinhausen erneut bestätigt

    Auszug aus VG Göttingen, 14.07.2011 - 4 B 75/11
    Das Verwaltungsgericht Göttingen hat mit zwei Beschlüssen vom 14. Juli 2011 die Schließung der Grundschule Reinhausen erneut gerichtlich bestätigt (4 B 75/11 und 4 B 80/11).
  • OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 U 88/11

    Schadensersatz; Ordnungsverfügung; Annahmestellen für Sportwetten

    Das Oberverwaltungsgericht Münster hat - wie ausgeführt - erstmals durch - im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangenen - Beschluss vom 22.03.2011 (Az.: 4 B 75/11), dann durch Beschluss vom 19.07.2011 (Az.: 4 B 750/11, dort S. 12 ff., Ziff. 1.4.1 ff.) und noch später durch allerdings nicht rechtskräftiges Urteil vom 29.09.2011 (Az.: 4 A 17/08, veröffentlich u.a. in: GewArch 2012, 25-33), welches - wie ausgeführt - die erste oberverwaltungsgerichtliche Hauptsacheentscheidung auf dem Gebiet des Sportwettenrechts darstellte (vgl. die am 30.09.2010 erschienene Nachricht des OVG Münster - veröffentlicht bei juris), ausgesprochen, dass das staatliche Sportwettenmonopol sowohl nach § 10 Abs. 2 und 5 GlüStV 2008 als auch nach dem früheren 1 Abs. 1 Satz 2 Sportwettengesetz NW dem Kohärenzgebot nicht genüge, wegen Verstoßes gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit europarechtswidrig sei und ordnungsbehördliche Untersagungsverfügungen aufgrund des europarechtlichen Anwendungsvorranges jedenfalls dann rechtswidrig und ermessensfehlerhaft seien, soweit sie allein auf das Staatsmonopol und deshalb eine generell fehlende Erlaubnisfähigkeit privater Sportwettenvermittlung gestützt waren (OVG Münster, GewArch 2012, 25, 31).
  • LG Bochum, 09.09.2011 - 5 O 5/11

    Schadensersatzanspruch eines Sportwettenvermittlers gegen Land oder Stadt wegen

    Selbst wenn jedoch das im Glücksspielvertrag geregelte staatliche Monopol in § 10 GlüStV gegen europäisches Gemeinschaftsrecht bzw. Art. 12 GG verstößt, was im Ergebnis offenbleiben kann, wird hiervon nicht der ebenfalls im Glücksspielstaatsvertrag geregelte Erlaubnisvorbehalt gem. § 4 GlüStV erfasst (OVG Münster, Beschluss vom 15.11.2010 - 4 B 733/10; Beschluss vom 22.03.2011 - 4 B 48/11; Beschluss vom 22.03.2011 - 4 B 75/11; Beschluss vom 19.07.2011, - 4 B 750/11 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.10.2010 - 1 S 154/10 - Beschluss vom 14.01.2011 - 1 S 221/10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.11.2010 - 11 MC 429/10 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2010 - 6 B 11013/10; Sächsisches OVG, Beschluss vom 04.01.2011 - 3 B 507/09 -).

    Im Zeitpunkt der Untersagungsverfügung gegen den Kläger zu 2) am 18.11.2010 sowie deren nachfolgender Vollziehung war die oben im Einzelnen dargestellte Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 24.11.2010, - 8 C 13/09 -), des OVG Münster(Beschluss vom 15.11.2010 - 4 B 733/10; Beschluss vom 22.03.2011 - 4 B 48/11; Beschluss vom 22.03.2011 - 4 B 75/11; Beschluss vom 19.07.2011, - 4 B 750/11 -) sowie weiterer OVG, wie oben zitiert, in Urteilen und Beschlüssen der Auffassung, dass, sofern überhaupt ein Verstoß des Sportwettenmonopols gegen Gemeinschaftsrecht oder das Grundgesetz vorliegt, hiervon jedenfalls der Erlaubnisvorbehalt nicht erfasst ist.

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2013 - 2 KN 57/11

    Rechtskontrolle einer planerischen Schulorganisationsmaßnahme durch das Gericht

    Die Klagen und Anträge des Antragstellers und anderer Eltern auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Aufhebung der Grundschule H. blieben vor dem Verwaltungsgericht Göttingen (vgl. VG Göttingen, Urteile v. 19.1.2012 - 4 A 71/11 - und - 4 A 40/11 - Beschlüsse v. 14.7.2011 - 4 B 80/11 - und - 4 B 75/11 -) ohne Erfolg.
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2011 - 2 MN 31/11
    Hiergegen haben die Antragsteller zu 1. bis 4. (4 A 71/11 und 4 B 80/11) und ein weiterer Vater von zwei Kindern (4 A 40/11 und 4 B 75/11) bei dem Verwaltungsgericht Göttingen jeweils Klage erhoben und zugleich jeweils einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt, über die bisher nicht entschieden ist.
  • VG Göttingen, 14.07.2011 - 4 B 80/11
    Das Verwaltungsgericht Göttingen hat mit zwei Beschlüssen vom 14. Juli 2011 die Schließung der Grundschule Reinhausen erneut gerichtlich bestätigt (4 B 75/11 und 4 B 80/11).
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